Erd­bestattung

Die Erdbestattung ist die traditionellste und älteste bekannte Art der Beisetzung. Hierbei wird der menschliche Leichnam in einem Sarg gebettet und der Erde übergeben. In Deutschland besteht nach dem Bestattungsgesetz die Pflicht, dass eine Erdbestattung auf einem Friedhof (dabei zählt nicht der Waldfriedhof) stattfindet.

Ebenso besteht eine Sargpflicht, die besagt, dass der Leichnam bei einer Erdbestattung in einem Sarg beigesetzt werden muss. Der Sarg sollte aus einem zersetzbaren Material bestehen. Meistens werden dafür verschiedene Holzarten verarbeitet. In den meisten Bundesländern (dazu zählen nicht Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt) kann aus religiösen Gründen eine gesonderte Genehmigung für eine sarglose Erdbestattung erwirkt werden. Die dafür ausgelegten Friedhöfe haben für diese Intention einen speziell gesonderten Bereich eingerichtet.

Desweiteren ist es angeordnet, dass eine Erdbestattung frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes und je nach Bundesland spätestens 4 bis 10 Tage nach Feststellung des Todeseintritts bestattet werden muss.

Die Wahl des Friedhofs ist grundsätzlich frei wählbar. Zwar hat man einen gesetzlichen Anspruch auf eine Grabstelle, auf dem Friedhof seines letzten Wohnortes des Ablebens, jedoch gibt es auch keine Verpflichtung für andere Friedhöfe, Auswärtige beizusetzen.

Meistens findet bei einer Erdbestattung eine Trauerfeier statt. Wenn der Verstorbene religiös war wird die Feier in Form einer religiösen Zeremonie, mit den entsprechenden Riten durchgeführt. Sollte es nicht der Fall sein, kann eine Trauerfeier auch ohne religiösen Einfluss vollzogen werden. Natürlich besteht auch die Möglichkeit eine unbegleitete Beisetzung durch zu führen, sofern es gewünscht ist.

Bei den Mindestruhezeiten, die sich aus den jeweiligen Bestattungs- und Friedhofsgesetzen der einzelnen Bundesländer ergeben, gibt es lokale Abweichungen, die von dem örtlichen Friedhofsträger festgelegt werden. Hierbei ist auf die regionale Bodenbeschaffenheit zu achten, auf Grund, der die Dauer der Verwesung abhängig ist.

Grabarten der Erdbestattung

Es gibt mittlerweile eine große Auswahl der Grabarten, die sie auf den meisten Friedhöfen je nach Wunsch und Bedürfnis auswählen können.

  • Wahlgrab
  • Reihengrab
  • Wiesengrab
  • Anonymes Grab
  • Pflegegrab
  • Gruft oder Mausoleum

Wahlgrab

Wahlgrabstätten unterscheiden sich nochmals als Doppelgräber und Familiengräber. Bei beiden Arten ist die Eventualität der Mehrfachbesetzung geboten. Von Grabstättenträger, Friedhofssatzung und Grabstelle wird abhängig gemacht, ob die Särge in Wahlgräber entweder nebeneinander oder übereinander platziert werden, sofern die Bodenverhältnisse dies zulassen. Bei der Platzierung übereinander spricht man von Tiefgräber.

Die Option des Wahlgrabes resultiert daraus, dass sie zwar kostenintensiver ist, jedoch bieten sie zahlreiche Vorteile:

• Lage und Größe der Ruhestätte sind frei wählbar
• Grabsteine können je nach Wunsch ausgearbeitet werden
• Bepflanzung und Grabgestaltung können individuell arrangiert werden
• Es sind mehrere Bestattungen realisierbar
• Verlängerung der Ruhezeit möglich

Reihengrab

Bei der Wahl der Einzelgrabstätte hat man keinen Einfluss auf die Grablage. Es wird jeweils der nächste freie Grabplatz von der Friedhofsverwaltung der Reihe nach zugewiesen.

Die durchschnittliche Pachtzeit für diese Weis beträgt 20 bis 30 Jahre, danach besteht keine Option die Ruhezeit zu verlängern.

Reihengräber sind oftmals viel kleiner und lassen daher wenig Platz zur Grabpflege. Zudem darf meist nur ein Teil der Grabfläche bepflanzt werden, der Rest der Fläche wird von einem Friedhofsgärtner mit Gras oder Kies befüllt. Die Gestaltung der Grabsteine ist ebenfalls von der Friedhofsatzung genau vorgegeben.

Wiesengrab

Das Wiesen- oder auch Rasengrab ist meist eine große Wiese, auf einem abgesonderten Bereich des Friedhofs. Diese Art der Beisetzung ist preisgünstiger und mit wenig Aufwand verbunden. Man verzichtet also auf eine individuelle Gestaltung, eventuell eines Grabsteines und der Grabbepflanzung. Die Lage der Grabstätte wird von der Stadt bestimmt.

Nachdem der Verstorbene seine letzte Ruhe gefunden hat, wird der Sarg oder die Urne mit Erde bedeckt, über die im Anschluss Rasen gesät wird. Unter Umständen wird zu Kennzeichnung eine Grabplatte gelegt, Gegeben falls kann auch ein Grabstein daraufgestellt werden. Dies hängt von der Friedhofssatzung des jeweiligen Friedhofs ab.

Jedoch ist bei allen Wiesengräber die Dekoration mit Blumen oder Kerzen nicht gestatten, da der Rasen regelmäßig gemäht werden muss. Diese Aufgabe wird von dem zuständigen Friedhofsgärtner übernommen.

Anonymes Grab

Die anonyme Bestattung ist eine Form der namenlosen Beisetzung. Meist wird sie aus Kostengründen gewählt, wenn die Angehörigen nicht in der Lage sind, die hohen Kosten zu tragen. Zum größten Teil werden in der anonymen Grabstätte Urnen beigesetzt, vereinzelt werden jedoch auch Särge anonym beigesetzt. Trotz alledem sind anonyme Erdbestattungen sehr rar.

Pflegegrab

Haben die Hinterbliebenen keine Möglichkeit, zum Beispiel aufgrund der Entfernung, Alters- oder Krankheitsgründen sich um das Grab des Verstorbenen zu kümmern, besteht die Option ein Pflegegrab zu erwerben. Hierbei werden die Pflege und die Bepflanzung von einem Friedhofsgärtner übernommen, die meist sehr dezent ist. Eine Grabplatte, die mit dem Namen, dem Geburts- und Sterbedatum versehen ist, gleicht den nebeneinander folgenden Pflegegräber. Es ist jedoch möglich eigene Blumen in vorgesehene Vasen oder Gestecke beizustellen.

Die Lage der Grabstelle kann nicht selbst ausgesucht werden und die Nutzung wird in der Regel im Voraus bezahlt. Die Ruhezeit zu verlängern hängt ganz vom Friedhof ab.

Es gibt auch die Alternative, das Grab von einer professionellen Friedhofsgärtnerei betreuen zu lassen. Hierbei wird ein Treuhandvertrag mit einer Friedhofsgärtnerei und einer regionalen Treuhandgesellschaft abgeschlossen. Dies kann noch zu Lebzeit, oder nach dem Todesfall durch die Hinterbliebenen erfolgen. In Deutschland gibt es in Etwa 24 Treuhandgesellschaften, die die Verwaltung übernehmen, sodass das eingezahlte Geld in guten Händen ist.

Die Kosten für die Grabpflege werden bereits zu Vertragsbeginn für den gesamten Zeitraum an die Treuhand entrichtet. Diese verwaltet das Geld, bezahlt den Gärtner für seine Dienste und überprüft die Qualität der vereinbarten Leistungen. Außerdem sorgen sie für Ersatz, sollte die vertraglich festgelegte Friedhofsgärtnerei ihr Geschäft aufgeben müssen.

Die dabei erwirtschafteten Zinsen werden für die jährlich steigenden Kosten der Friedhofsgärtnerei genutzt. Mit diesen Kosten sollte man rechnen.

Die Neuanlage eines Grabes (bei Bedarf) beläuft sich einmalig auf 500,- € bis 1.000, – €

KostenfaktorPreisspanne im JahrPreisspanne für 25 Jahre
Urnengrab/Kindergrab150,- € bis 200,- €3.500, – € bis 5.000, – €
Einzelgrab 250,- € bis 300,- €4.500, – € bis 7.500, – €
Doppelgrab350,- € bis 450,- €5.000, – € bis 8.500, – €

Diese Angaben sind jedoch nur ein Richtwert und können je nach Region, Größe und Art des Grabes abweichen. Natürlich ist hier auch der Leistungsumfang, der sehr individuell sein kann zu berücksichtigen.

Gruft oder Mausoleum

Auch heute noch gibt es Menschen, denen die Vorstellung in der Erde zu verwesen oder verbrannt zu werden sehr prekär erscheint. Als Alternative dazu gibt es die Gruft oder das Mausoleum. Jedoch ist es eher selten, dass diese Option genutzt wird. Doch es gibt durchaus Friedhöfe, die diese Möglichkeit anbieten.

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